Zweijährige Berufsfachschule

Sozialassistentin/Sozialassistent - Schwerpunkt Sozialpädagogik für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen

Ausbildungsziel

  • Vermittlung grundlegender Kompetenzen für die Tätigkeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
  • Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den sozialpädagogischen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozess von Kindern, vornehmlich von Kindern im Elementarbereich.
  • Fähigkeit zu einer kritischen Reflexion der eigenen Person.
  • Hinführung zu einem werteorientierten Handeln.
  • Mitarbeit und Unterstützung sozialpädagogischer Fachkräfte.

Ausbildungsdauer:

  • 2 Jahre


Voraussetzungen:

  • Sekundarabschluss I /Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand


für die Aufnahme in die Klasse II:

  • Erfolgreicher Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder
  • eine gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • eine Hochschulzugangsberechtigung oder
  • erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule Gesundheit und Soziales
    - Schwerpunkt Sozialpädagogik -

Abschlüsse / Berechtigungen:

  • Erw. Sekundarabschluss I
  • Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpädagogik”
  • Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik
  • Besuch der Klasse 12 Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - (unter bestimmten Bedingungen)


Stundentafel:

Unterrichtsfächer

Klasse I und II

Deutsch/Kommunikation

14

Fremdsprache/Kommunikation (Englisch)

Politik

Sport

Religion

Mathematik

Berufsrolle und Konzeptionen mit den Lernfeldern

48

Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse mit den Lernfeldern

Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung mit den Lernfeldern

Sozialpädagogische Bildungsarbeit mit den Lernfeldern

Wahlpflichtangebote

4

Praxis Sozialpädagogik

 

Unterrichtsstunden insgesamt

66



Ausbildung am Lernort Praxis:

  • Unterrichtsbegleitend an zwei Tagen/Woche in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen mit dem Ziel sozialpädagogisch mitverantwort- lich und in bestimmten Bereichen auch eigenverantwortlich handeln zu können. Die Leistungen werden im Fach Praxis Sozialpädagogik zusammengefasst.
  • Praktische Prüfung in der Praxiseinrichtung.


Schriftliche Abschlussprüfung:
Je 3 Zeitstunden Bearbeitungszeit (vgl. § 4, Anlage 6 und § 36 der BbS-VO).

  • Deutsch
  • Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung
  • Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse oder Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung oder Berufsrolle und Konzeptionen.

Eine mündliche Prüfung ist dann erforderlich, wenn sie zur Klärung der Endzensur in einzelnen Fächern oder zum Erreichen des Abschlusses notwendig ist.