Sozialpädagogik
Voneinander lernen - in sozialpädagogischen Bildungsgängen
Sozialpädagogisch handeln heißt, sich dem Kind zuzuwenden, seine Bedürfnisse wahrzunehmen und ihm zu helfen, in das Leben hineinzuwachsen.
In unseren Bildungsgängen
BFS Sozialpädagogik für Hauptschulabsolventen oder in der Ausbildung der Sozialpädagogischen Assistenz oder in der Fachoberschule Gesundheit u. Soziales mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik werden dazu die relevanten Inhalte in Theorie und Praxis vermittelt und die verschiedenen Abschlüsse erreicht..
Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen
Ausbildungsziel
- Vermittlung grundlegender Kompetenzen für die Tätigkeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
- Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den sozialpädagogischen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozess von Kindern, vornehmlich von Kindern im Elementarbereich.
- Fähigkeit zu einer kritischen Reflexion der eigenen Person.
- Hinführung zu einem werteorientierten Handeln.
- Mitarbeit und Unterstützung sozialpädagogischer Fachkräfte.
Ausbildungsdauer:
- 2 Jahre
Voraussetzungen:
- Sekundarabschluss I / Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
für die Aufnahme in die Klasse II:
- Erfolgreicher Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder
- eine gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder
- eine Hochschulzugangsberechtigung oder
- erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule Klasse 12
- mind. 2-jährige Berufsausbildung UND mind. 3-jährige berufliche Tätigkeit
Abschlüsse / Berechtigungen:
- Erw. Sekundarabschluss I
- Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent”
- Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik
- Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - (unter bestimmten Bedingungen)
Stundentafel :
Berufsübergreifender Lernbereich (10 Stunden)
• Deutsch/Kommunikation
• Englisch/Kommunikation
• Politik
• Mathematik
• Religion
• Sport
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie (35 Stunden)
Klasse 1 mit den Modulen
• Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
• Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
• Betreuung und Begleitung von Kindern
• Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
• Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
• Optionale Lernangebote
Klasse 2 mit den Modulen
• Entwicklung beruflicher Identität
• Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
• Pädagogische Konzepte
• Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
• Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
• Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
mit den Modulen
• Reflexion der Praktischen Ausbildung (3 Stunden)
• Durchführung der Praktischen Ausbildung (in einer sozialpädagogischen Einrichtung im Umfang von 840 Zeitstunden)
Das erste Ausbildungsjahr findet in einer KITA statt.
Quereinsteiger sind Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO direkt in die Klasse II aufgenommen werden
Sie müssen hier eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.
Prüfungen
Schriftliche Prüfungen / Modulprüfungen (je 3 Zeitstunden)
- Deutsch/Kommunikation
- Modul – Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
- Frei zu wählendes Modul der Abschlussklasse
Praktische Prüfung
- Die praktische Prüfung im Modul „Durchführung der praktischen Ausbildung“ wird im letzten Schulhalbjahr durchgeführt.
Eine mündliche Prüfung ist dann erforderlich, wenn sie zur Klärung der Endzensur in einzelnen Fächern oder zum Erreichen des Abschlusses notwendig ist.
Zweijährige Fachoberschule Gesundheit und Soziales
FOS Gesundheit und Soziales
für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen
Schwerpunkt Sozialpädagogik
Schwerpunkt Gesundheit/Pflege
Ausbildungsziel
- Die Zweijährige Fachoberschule - Gesundheit und Soziales - vermittelt mit dem Bestehen der Abschlussprüfung die allgemeine Fachhochschulreife.
- Die Schülerinnen und Schüler werden durch selbstständiges und kritisch wissenschaftliches Denken für ein Fachhochschulstudium vorbereitet.
- Durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen erwerben sie Einstellungen und Fähigkeiten für sozialpädagogische, heilpädagogische und sozialpflegerische Studien- und Ausbildungsgänge.
- Das Erlernen von instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten bereitet sie sowohl für ein effektives Studium als auch auf die berufliche Tätigkeit vor.
Ausbildungsdauer:
- 2 Jahre
Voraussetzungen:
- Sekundarabschluss I /Realschulabschluss oder Erw. Sekundarabschluss I oder gleichwertiger Bildungsstand
für die Aufnahme in die Klasse 12:
- Nachweis der Versetzung in Klasse 12 des gewählten Schwerpunktes oder
- für die FOS-Sozialpädagogik: eine mind. zweijährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und Berufsschulabschluss z.B. „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent ”
- mind. fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit
Abschlüsse / Berechtigungen:
- Allgemeine Fachhochschulreife (Studium an allen Fachhochschulen Deutschlands möglich)
- Unter Nachweis einer Berufsausbildung kann die Klasse 13 einer Berufsoberschule besucht werden.
Stundentafel
Unterrichtsfächer | Zahl der Wochenstunden | |
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Deutsch | 2 | 4 |
Politik | 1 | 2 |
Sport | 0,5 | 1 |
Religion | 0,5 | 1 |
Englisch | 2 | 4 |
Mathematik | 2 | 4 |
Naturwissenschaft | - | 2 |
Informationsverarbeitung | - | 12 |
Betriebs- und Volkswirtschaft | - | |
Sozialpädagogik mit den Lerngebieten 1. Erziehungs- und Bildungsprozesse in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung erfassen 2. Aufgaben der Sozialpädagogik/Sozialarbeit analysieren 3. Individuelle Entwicklungsprozesse untersuchen 4. Kulturelle Ausdrucksformen gestalten |
4 | |
Unterrichtsstunden der Klasse/Woche | 12 | 30 |
Schriftliche Abschlussprüfung:
4 Klausurarbeiten.
- Deutsch (4 Std.)
- Englisch (3 Std.)
- Mathematik (3 Std.)
- und einem die Fachrichtung und Schwerpunkt prägenden Fach (4 Std.)
Eine mündliche Prüfung ist dann erforderlich, wenn sie zur Klärung der Endzensur in einzelnen Fächern oder zum Erreichen des Abschlusses notwendig ist.
Sozialpädagogik
Zweijährige Berufsfachschule für Hauptschulabsolvent/inn/en
Ausbildungsziel
- Vermittlung einer sozialpädagogischen Grundausbildung, die auf das Kind im Vorschulalter ausgerichtet ist.
- Erwerb des Sekundarabschlusses I (Realschulabschluss).
- Entscheidungshilfe für sozialpädagogische Berufe.
- Voraussetzung für die Aufnahme in die Klasse II Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/en/in
Ausbildungsdauer:
- 2 Jahre
Voraussetzungen:
- Hauptschulabschluss (Notendurchschnitt "befriedigend"; mind. 3,4) oder gleichwertiger Bildungstand
Abschlüsse / Berechtigungen:
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erw. Sekundarabschluss I (unter bestimmten Bedingungen)
- Ausbildung in Berufen, die den Sekundarabschluss I / Realschulabschluss voraussetzen
- Aufnahme in die Klasse II der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentenz (Ausbildung)
- Besuch der Fachoberschule (unter bestimmten Voraussetzungen)
Stundentafel:
Unterrichtsfächer | Klasse I und II |
Deutsch / Kommunikation | 19 |
Fremdsprache / Kommunikation(Englisch) | |
Politik | |
Sport | |
Religion | |
Mathematik | 4 |
Berufsrolle und Konzeptionen mit den Lernfeldern | 35 |
Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse mit den Lernfeldern | |
Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung mit den Lernfeldern | |
Sozialpädagogische Bildungsarbeit mit den Lernfeldern | |
Wahlpflichtangebote | 4 |
Praxis Sozialpädagogik | |
Unterrichtsstunden insgesamt | 32 |
Praktikum:
- 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen. Die Leistungen werden im Fach Praxis Sozialpädagogik zusammengefasst.
Schriftliche Abschlussprüfung:
Je 3 Zeitstunden Bearbeitungszeit (vgl. § 4, Anlage 6 und § 36 der BbS-VO).
- Deutsch/Kommunikation oder Englisch/Kommunikation bzw. eine andere Fremdsprache/Kommunikation
- Fachrichtungsbezogenes Fach oder fächerübergreifend in mehreren fachrichtungsbezogenen Fächern.
Eine mündliche Prüfung ist dann erforderlich, wenn sie zur Klärung der Endzensur in einzelnen Fächern oder zum Erreichen des Abschlusses notwendig ist.
