Sozialpädagogik
Voneinander lernen - in sozialpädagogischen Bildungsgängen
Sozialpädagogisch handeln heißt, sich dem Kind zuzuwenden, seine Bedürfnisse wahrzunehmen und ihm zu helfen, in das Leben hineinzuwachsen.
In unseren Bildungsgängen
BFS Sozialpädagogik für Hauptschulabsolventen oder in der Ausbildung der Sozialpädagogischen Assistenz oder in der Fachoberschule Gesundheit u. Soziales mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik werden dazu die relevanten Inhalte in Theorie und Praxis vermittelt und die verschiedenen Abschlüsse erreicht..
Sozialpädagogik
Zweijährige Berufsfachschule für Hauptschulabsolvent/inn/en
Ausbildungsziel
- Vermittlung einer sozialpädagogischen Grundausbildung, die auf das Kind im Vorschulalter ausgerichtet ist.
- Erwerb des Sekundarabschlusses I (Realschulabschluss).
- Entscheidungshilfe für sozialpädagogische Berufe.
- Voraussetzung für die Aufnahme in die Klasse II Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/en/in
Ausbildungsdauer:
- 2 Jahre
Voraussetzungen:
- Hauptschulabschluss (Notendurchschnitt "befriedigend"; mind. 3,4) oder gleichwertiger Bildungstand
Abschlüsse / Berechtigungen:
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erw. Sekundarabschluss I (unter bestimmten Bedingungen)
- Ausbildung in Berufen, die den Sekundarabschluss I / Realschulabschluss voraussetzen
- Aufnahme in die Klasse II der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentenz (Ausbildung)
- Besuch der Fachoberschule (unter bestimmten Voraussetzungen)
Stundentafel:
| Unterrichtsfächer | Klasse I und II |
| Deutsch / Kommunikation | 19 |
| Fremdsprache / Kommunikation(Englisch) | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
| Mathematik | 4 |
| Berufsrolle und Konzeptionen mit den Lernfeldern | 35 |
| Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse mit den Lernfeldern | |
| Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung mit den Lernfeldern | |
| Sozialpädagogische Bildungsarbeit mit den Lernfeldern | |
| Wahlpflichtangebote | 4 |
| Praxis Sozialpädagogik | |
| Unterrichtsstunden insgesamt | 32 |
Praktikum:
- 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen. Die Leistungen werden im Fach Praxis Sozialpädagogik zusammengefasst.
Schriftliche Abschlussprüfung:
Je 3 Zeitstunden Bearbeitungszeit (vgl. § 4, Anlage 6 und § 36 der BbS-VO).
- Deutsch/Kommunikation oder Englisch/Kommunikation bzw. eine andere Fremdsprache/Kommunikation
- Fachrichtungsbezogenes Fach oder fächerübergreifend in mehreren fachrichtungsbezogenen Fächern.
Eine mündliche Prüfung ist dann erforderlich, wenn sie zur Klärung der Endzensur in einzelnen Fächern oder zum Erreichen des Abschlusses notwendig ist.





