Realschulabschluss - Sekundarabschluss I
An Berufsbildenden Schulen erreicht man in zwei Jahren den Realschulabschluss (Sekundarabschluss I) oder unter bestimmten Voraussetzungen den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Der große Vorteil: man kann sich einen beruflichen Schwerpunkt und eine Fachrichtung wählen, vielleicht sogar in diesen zwei Jahren zugleich eine Ausbildung absolvieren.
Der allgemeinbildende Abschluss bleibt immer allgemeingültig, so dass man nach dem Erreichen des Sekundarabschlusses I alle Bildungsgänge besuchen kann, die den Realschulabschluss voraussetzen.
Sozialpädagogik
Zweijährige Berufsfachschule für Hauptschulabsolvent/inn/en
Ausbildungsziel
- Vermittlung einer sozialpädagogischen Grundausbildung, die auf das Kind im Vorschulalter ausgerichtet ist.
- Erwerb des Sekundarabschlusses I (Realschulabschluss).
- Entscheidungshilfe für sozialpädagogische Berufe.
- Voraussetzung für die Aufnahme in die Klasse II Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/en/in
Ausbildungsdauer:
- 2 Jahre
Voraussetzungen:
- Hauptschulabschluss (Notendurchschnitt 3,0) oder gleichwertiger Bildungstand
Abschlüsse / Berechtigungen:
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erw. Sekundarabschluss I (unter bestimmten Bedingungen)
- Ausbildung in Berufen, die den Sekundarabschluss I / Realschulabschluss voraussetzen
- Aufnahme in die Klasse II der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentenz (Ausbildung)
- Besuch der Fachoberschule (unter bestimmten Voraussetzungen)
Stundentafel:
| Unterrichtsfächer | Klasse I und II |
| Deutsch / Kommunikation | 19 |
| Fremdsprache / Kommunikation(Englisch) | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
| Mathematik | 4 |
| Berufsrolle und Konzeptionen mit den Lernfeldern | 35 |
| Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse mit den Lernfeldern | |
| Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung mit den Lernfeldern | |
| Sozialpädagogische Bildungsarbeit mit den Lernfeldern | |
| Wahlpflichtangebote | 4 |
| Praxis Sozialpädagogik | |
| Unterrichtsstunden insgesamt | 32 |
Praktikum:
- 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen. Die Leistungen werden im Fach Praxis Sozialpädagogik zusammengefasst.
Schriftliche Abschlussprüfung:
Je 3 Zeitstunden Bearbeitungszeit (vgl. § 4, Anlage 6 und § 36 der BbS-VO).
- Deutsch/Kommunikation oder Englisch/Kommunikation bzw. eine andere Fremdsprache/Kommunikation
- Fachrichtungsbezogenes Fach oder fächerübergreifend in mehreren fachrichtungsbezogenen Fächern.
Eine mündliche Prüfung ist dann erforderlich, wenn sie zur Klärung der Endzensur in einzelnen Fächern oder zum Erreichen des Abschlusses notwendig ist.





