Bis zu Beginn der Ferien gelten die bekannten Maßnahmen.
Leider haben auch wir steigende Infektionszahlen (trotz Boosterimpfung).
Auch mit Blick auf die Abschlussprüfungen sollten wir den Empfehlungen des Kultusministeriums folgen.
Nach den Osterferien gelten freiwillige Maßnahmen und Empfehlungen (Masken tragen, Abstand halten, Hygieneregeln, Lüften ...).
In der ersten Woche nach den Osterferien gilt eine Pflicht zum Selbsttesten. Endgültige Regelungen teilt das Ministerium erst in der zweiten Ferienwoche mit.
Auch danach gilt weiterhin ABIT.
In Quarantäne müssen nur positiv getestete Personen, aber KEINERLEI Kontaktpersonen.
Ab 16. März 2022 gilt bereits die Impfpflicht für alle, die in sozialpflegerischen Arbeitsfeldern eine Ausbildung oder ein Schulpraktikum machen.
Lassen Sie sich impfen und/oder boostern.
Allen eine gute und gesunde Zeit.