Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen
Ausbildungsziel
- Vermittlung grundlegender Kompetenzen für die Tätigkeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
- Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den sozialpädagogischen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozess von Kindern, vornehmlich von Kindern im Elementarbereich.
- Fähigkeit zu einer kritischen Reflexion der eigenen Person.
- Hinführung zu einem werteorientierten Handeln.
- Mitarbeit und Unterstützung sozialpädagogischer Fachkräfte.
Ausbildungsdauer:
- 2 Jahre
Voraussetzungen:
- Sekundarabschluss I / Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
für die Aufnahme in die Klasse II:
- Erfolgreicher Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder
- eine gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder
- eine Hochschulzugangsberechtigung oder
- erfolgreicher Abschluss der Fachoberschule Klasse 12
- mind. 2-jährige Berufsausbildung UND mind. 3-jährige berufliche Tätigkeit
Abschlüsse / Berechtigungen:
- Erw. Sekundarabschluss I
- Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent”
- Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik
- Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - (unter bestimmten Bedingungen)
Stundentafel :
Berufsübergreifender Lernbereich (10 Stunden)
• Deutsch/Kommunikation
• Englisch/Kommunikation
• Politik
• Mathematik
• Religion
• Sport
Berufsbezogener Lernbereich – Theorie (35 Stunden)
Klasse 1 mit den Modulen
• Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
• Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
• Betreuung und Begleitung von Kindern
• Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
• Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
• Optionale Lernangebote
Klasse 2 mit den Modulen
• Entwicklung beruflicher Identität
• Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
• Pädagogische Konzepte
• Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
• Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
• Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich – Praxis
mit den Modulen
• Reflexion der Praktischen Ausbildung (3 Stunden)
• Durchführung der Praktischen Ausbildung (in einer sozialpädagogischen Einrichtung im Umfang von 840 Zeitstunden)
Das erste Ausbildungsjahr findet in einer KITA statt.
Quereinsteiger sind Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO direkt in die Klasse II aufgenommen werden
Sie müssen hier eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.
Prüfungen
Schriftliche Prüfungen / Modulprüfungen (je 3 Zeitstunden)
- Deutsch/Kommunikation
- Modul – Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
- Frei zu wählendes Modul der Abschlussklasse
Praktische Prüfung
- Die praktische Prüfung im Modul „Durchführung der praktischen Ausbildung“ wird im letzten Schulhalbjahr durchgeführt.
Eine mündliche Prüfung ist dann erforderlich, wenn sie zur Klärung der Endzensur in einzelnen Fächern oder zum Erreichen des Abschlusses notwendig ist.