Zweijährige Fachoberschule Gesundheit und Soziales
FOS Gesundheit und Soziales
für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen
Schwerpunkt Gesundheit/Pflege
Ausbildungsziel
- Die Zweijährige Fachoberschule - Gesundheit und Soziales - vermittelt mit dem Bestehen der Abschlussprüfung die allgemeine Fachhochschulreife.
- Die Schülerinnen und Schüler werden durch selbstständiges und kritisch wissenschaftliches Denken für ein Fachhochschulstudium vorbereitet.
- Durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen erwerben sie Einstellungen und Fähigkeiten für sozialpädagogische, heilpädagogische und sozialpflegerische Studien- und Ausbildungsgänge.
- Das Erlernen von instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten bereitet sie sowohl für ein effektives Studium als auch auf die berufliche Tätigkeit vor.
Ausbildungsdauer:
- 2 Jahre
Voraussetzungen:
- Sekundarabschluss I /Realschulabschluss oder Erw. Sekundarabschluss I oder gleichwertiger Bildungsstand
für die Aufnahme in die Klasse 12:
- Nachweis der Versetzung in Klasse 12 des gewählten Schwerpunktes oder
- für die FOS-Sozialpädagogik: eine mind. zweijährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und Berufsschulabschluss z.B. „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent”
- mind. fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit
Abschlüsse / Berechtigungen:
- Allgemeine Fachhochschulreife (Studium an allen Fachhochschulen Deutschlands möglich)
- Unter Nachweis einer Berufsausbildung kann die Klasse 13 einer Berufsoberschule besucht werden.
Stundentafel
Unterrichtsfächer / Lerngebiete | Zahl der Wochenstunden | |
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Deutsch | 2 | 4 |
Politik | 1 | 2 |
Sport | 0,5 | 1 |
Religion | 0,5 | 1 |
Englisch | 2 | 4 |
Mathematik | 2 | 4 |
Naturwissenschaft | - | 2 |
Gesundheit / Pflege mit den Lerngebieten |
4 | - |
12.1 Gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen beurteilen |
12 | |
Unterrichtsstunden der Klasse/Woche | 12 | 30 |
Schriftliche Abschlussprüfung:
4 Klausurarbeiten.
- Deutsch (4 Std.)
- Englisch (3 Std.)
- Mathematik (3 Std.)
- und einem die Fachrichtung und Schwerpunkt prägenden Fach (4 Std.)
Eine mündliche Prüfung ist dann erforderlich, wenn sie zur Klärung der Endzensur in einzelnen Fächern oder zum Erreichen des Abschlusses notwendig ist.