Sozialpädagogik
Zweijährige Berufsfachschule für Hauptschulabsolvent/inn/en
Ausbildungsziel
- Vermittlung einer sozialpädagogischen Grundausbildung, die auf das Kind im Vorschulalter ausgerichtet ist.
- Erwerb des Sekundarabschlusses I (Realschulabschluss).
- Entscheidungshilfe für sozialpädagogische Berufe.
- Voraussetzung für die Aufnahme in die Klasse II Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistent/en/in
Ausbildungsdauer:
- 2 Jahre
Voraussetzungen:
- Hauptschulabschluss (Notendurchschnitt 3,0) oder gleichwertiger Bildungstand
Abschlüsse / Berechtigungen:
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erw. Sekundarabschluss I (unter bestimmten Bedingungen)
- Ausbildung in Berufen, die den Sekundarabschluss I / Realschulabschluss voraussetzen
- Aufnahme in die Klasse II der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentenz (Ausbildung)
- Besuch der Fachoberschule (unter bestimmten Voraussetzungen)
Stundentafel:
Unterrichtsfächer | Klasse I und II |
Deutsch / Kommunikation | 19 |
Fremdsprache / Kommunikation(Englisch) | |
Politik | |
Sport | |
Religion | |
Mathematik | 4 |
Berufsrolle und Konzeptionen mit den Lernfeldern | 35 |
Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse mit den Lernfeldern | |
Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung mit den Lernfeldern | |
Sozialpädagogische Bildungsarbeit mit den Lernfeldern | |
Wahlpflichtangebote | 4 |
Praxis Sozialpädagogik | |
Unterrichtsstunden insgesamt | 32 |
Praktikum:
- 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen. Die Leistungen werden im Fach Praxis Sozialpädagogik zusammengefasst.
Schriftliche Abschlussprüfung:
Je 3 Zeitstunden Bearbeitungszeit (vgl. § 4, Anlage 6 und § 36 der BbS-VO).
- Deutsch/Kommunikation oder Englisch/Kommunikation bzw. eine andere Fremdsprache/Kommunikation
- Fachrichtungsbezogenes Fach oder fächerübergreifend in mehreren fachrichtungsbezogenen Fächern.
Eine mündliche Prüfung ist dann erforderlich, wenn sie zur Klärung der Endzensur in einzelnen Fächern oder zum Erreichen des Abschlusses notwendig ist.