Zunächst: schöne Zeugnisferien und einen guten Start ins 2. Schulhalbjahr!

Neu ist,
dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen.

Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben.

Das heißt, dass wir ABIT quasi dauerhaft für alle haben und es keine gesonderte Anordnung mehr gibt.
In Quarantäne müssen nur positiv getestete Personen, aber KEINERLEI Kontaktpersonen.

Ab 16. März 2022 gilt die Impfpflicht auch für alle, die in sozialpflegerischen Arbeitsfeldern eine Ausbildung oder ein Schulpraktikum machen.

Kommen Sie dem zuvor und lassen Sie sich impfen und/oder boostern!

 

 

 

 

 

 

 

 

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BERUFSBILDENDE SCHULEN IM MARIENHEIM

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